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09.05.2008 |
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| Hamburg ots - Krankenkassen dürfen die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga in Zukunft für erwachsene Diabetes-Typ-1-Patienten nurnoch dann übernehmen, wenn sie nicht teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin Das Bundesministerium für Gesundheit hat die ursprüngliche Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA nun eingeschränkt, so dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vondieser Regelung nicht betroffen sind Ziel der Techniker KrankenkasseTK ist jedoch, dass Ärzte nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses auch TK-versicherten Typ-1-Diabetikern, die 18 Jahre und älter sind, kurzwirksame Insulinanaloga auf Kassenrezept verschreiben können DieTK sucht daher zurzeit unter anderem mit dem Pharmaunternehmen SanofiAventis eine Lösung, um die Versorgung aller an Diabetes-Typ-1 erkrankten Versicherten mit kurzwirksamen Insulinanaloga weiterhin sicherzustellen Auch mit anderen Herstellern dieser Präparate führt die TK Gespräche Bereits im Jahr 2006 hat die TK als erste Krankenkasse Rabattverträge für Insulinanaloga mit Pharmaunternehmen abgeschlossen, damit die TK-versicherten Diabetes-Typ-2-Patienten auch weiterhin ihr gewohntes Insulinpräparat verwenden könnenOriginaltext: TK Techniker KrankenkasseDigitale Pressemappe: http://wwwpresseportalde/pm/6910Pressemappe via RSS : http://wwwpresseportalde/rss/pm_6910rss2Pressekontakt:Michael Schmitz, TK-PressestelleTel 040 - 6909 - 1191Fax 040 - 6909 - 1353E-Mail: mschmitz-tk-onlinede |
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