|
|
 |
08.05.2008 |
 |
 |
| Berlin ots - 08 Mai 2008 - Schmerzpflaster sollten nicht zerschnitten werden Das Zerschneiden ist auch dann nicht erlaubt, wenn im Beipackzettel Hinweise zur Teilbarkeit fehlen, sagt Apotheker Prof Dr Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Durch das Teilen eines Pflaster kann die Dosierung ungenau werden, zudem ist die fachgerechte Lagerung des unbenutzten Pflasterabschnitts problematisch Schulz: Auf keinen Fall darf der flüssige oder halbfeste Inhalt eines Schmerzpflasters auf die Haut gelangen, sonst kann es zu schweren, ja lebensbedrohlichen Vergiftungen kommen Werden niedrigere Dosierungen gewünscht, sollten Pflaster mit einer geringeren Wirkstärke aufgeklebt werdenSchmerzpflaster mit den Wirkstoffen Fentanyl oder Buprenorphin dürfenauch nie an andere Personen weiter gegeben werden Verbrauchte Schmerzpflaster enthalten noch grosse Mengen des Arzneistoffes Auch kleine Mengen dieser Wirkstoffe können insbesondere Kindern, die in unbeaufsichtigten Momenten ein Pflaster ausprobieren, gefährlich werden Diese arzneistoffhaltigen Pflastersollten daher immer sorgfältig entsorgt werden Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter wwwabdadeOriginaltext: ABDA Bundesvgg Dt ApothekerverbändeDigitale Pressemappe: http://wwwpresseportalde/pm/7002Pressemappe via RSS : http://wwwpresseportalde/rss/pm_7002rss2Pressekontakt:Dr Ursula SellerbergStellv PressesprecherinTel: 030 40004-134Fax: 030 40004-133E-Mail: usellerberg-abdaaponetde wwwabdade |
|
 |
 |
 |
|